Nachtflug über Wien
Nachtflug über Wien entlang der Donau

 Wer jemals das „Fliegen in schwarzer Luft“ erlebt hat, wird sich dieser Faszination nicht mehr entziehen können! 

 

Nachtflugausbildung (Night Visual Flight Rules – NVFR)

Sichtflug bei Nacht? – ja, tatsächlich sieht man auch in der Nacht viel mehr, als man vielleicht glauben würde! Voraussetzung für NVFR Flüge ist aber entsprechendes Wetter und vor allem kein Durchfliegen von Wolken. 

Folgende Erfordernisse sind zu beachten:

  • Flugzeug muss dafür geeignet sein
  • Pilot muss dafür berechtigt sein
  • Flug darf ausschließlich mit Flugplan durchgeführt werden – mit Ausnahme von Flügen in der Platzrunde

Die Ausbildung sieht folgendes vor:

  • fünf Stunden theoretischen Unterricht;
  • mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) sowie 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.

Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, wie sie für  PPL Piloten in der Ausbildung vorgesehen ist.

Es ist kein Prüfungsflug erforderlich und die Berechtigung verliert nicht ihre Gültigkeit. Die Qualifikation wird nach Abschluss der Ausbildung von der Behörde in die Lizenz eingetragen.

Wenn die Berechtigung einmal erworben wurde ist allerdings folgendes zu beachten:

Für NVFR Flüge mit Passagieren sind von den 3 erforderlichen Starts und Landungen innerhalb der letzten 90 Tage (in der jeweiligen Flugzeugklasse) zumindest ein Start und eine Landung bei Nacht als verantwortlicher Pilot (PIC) erforderlich.
Ausnahme: bei aufrechter Instrumentenflugberechtigung (IR) des Piloten.