Flugfunk im verrückten Flugzeug
Szene aus „Die unglaubliche Reise im verrückten Flugzeug“ (©Paramount Pictures) – klicken öffnet Szene in Youtube

Alles Roger, Roger?


Funklizenz / Language Proficiency

In der Fliegerei wird großer Wert auf gute und professionelle Kommunikation gelegt – auch bei der „kleinen“ Luftfahrt. Dazu müssen die am Funkverkehr Beteiligten auf der einen Seite die weitgehend standardisierte Phraseologie („Flugfunk“) und auf der anderen Seite auch die verwendete Sprache ausreichend beherrschen (Language Proficiency).

Hier erhältst Du die wichtigsten Informationen zu den beiden Themen!


Erwerb der Funklizenz

Damit die Kommunikation zwischen PilotInnen und FluglotsInnen am Boden gut und ohne Missverständnisse klappt, ist es nötig, die Eigenheiten der „Funkersprache“ zu beherrschen. Je nachdem, wo Du später unterwegs sein willst, gibt es auch hier unterschiedliche Ausprägungen:

  • Binnenfunksprechzeugnis oder BFZ
  • eingeschränktes Funksprechzeugnis EFZ
  • allgemeines Funksprechzeugnis oder AFZ

Binnenfunkzeugnis (BFZ)

Das Binnenfunksprechzeugnis (BFZ) berechtigt zur Ausübung des Flugfunkdienstes ausschließlich in deutscher Sprache und ist auf Österreich beschränkt.


Eingeschränktes Flugfunkzeugnis (EFZ)

Mit dem eingeschränkten Flugfunkzeugnis (EFZ) darfst du  in deutscher und englischer Sprache im In- und Ausland nur nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen.
Wenn Du also nicht vorhast, später noch eine Instrumentenflug oder Berufspilotenausbildung zu machen, hast Du mit dem EFZ alles, was Du zum Fliegen brauchst – es kann im Falle allerdings auch später noch zum AFZ „upgegradet“ werden.


Allgemeines Flugfunkzeugnis (AFZ)

Mit dem AFZ darfst du in deutscher und englischer Sprache, national und international den Sprechfunk ausüben, auch bei Bodenfunkstellen.
Das AFZ ist verpflichtend ab Instrumentenflug aufwärts bis zur Ausübung der Linienpilotenlizenz ATPL.


Umfang der Ausbildung

  • Grundlagen der Funknavigation
  • Fernmelderecht
  • Sonderbestimmungen für die Luftfahrt
  • Technik
  • Praktisches Sprechfunktraining – Erlernung der Sprechgruppen

Generell ist die Flugfunklizenz während der Flugausbildung – vor dem ersten Alleinflug – oder getrennt davon vorher zu erwerben.

Meist wird die Ausbildung im Selbststudium (z.B. über „Radiocheck“) gemacht – die Prüfung muss dann bei der Fernmeldebehörde abgelegt werden (siehe auch hier: https://www.fb.gv.at/Pruefungen/pruefungen-flug.html)


Language Proficiency

Nachdem es für die gute Verständigung manchmal nicht ausreicht, „nur“ die Funkersprache zu sprechen, wurde vor einigen Jahren von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) auch die Überprüfung der sogenannten „Sprachkompetenz“ („Language Proficiency“) verpflichtend eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass die Teilnehmer am Flugfunksprechverkehr eine Mindestsprachkompetenz in der jeweiligen verwendeten Sprache aufweisen. Weiterführende Informationen findest Du hier: Language Proficiency

Die Bestätigung über die Sprachkompetenz Deutsch und/oder Englisch muss gesondert erworben werden. Dies findet in sogenannten Language Proficiency Checks statt. Es gibt Level 1 (schlechtester) bis Level 6 (bester), es muss mindestens Level 4 erreicht werden. Die Levels 4 – 6 unterscheiden sich dann nur von den Gültigkeitszeiträumen – Level 4 muss alle 3 Jahre, Level 5 alle 5 Jahre verlängert werden – Level 6 gilt unbegrenzt.

Den „Language Proficiency Check“ kannst Du bei uns ablegen – wir haben Prüfer für alle Levels im Verein, die Dir dazu auch Details erzählen können!